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​Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Veranstaltungen der Reihe „Roots & Reset Days Allgäu“
von Judith Rauch / Wilde Essteetik

Stand: Oktober 2026

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1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Reihe „Roots & Reset Days Allgäu“ von Judith Rauch, handelnd unter „Wilde Essteetik“ (nachfolgend „Veranstalterin“).

Die jeweilige Veranstaltung, Veranstaltungsort, Termin, Uhrzeit, Teilnahmegebühr, maximale Teilnehmerzahl und Leistungsumfang ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung, die der Buchung zugrunde liegt.

Die Veranstalterin kann einzelne Programmpunkte selbst oder durch qualifizierte Kooperationspartner durchführen lassen. Bei „Roots & Reset Days Allgäu“ wirkt insbesondere Maria Westphalen – Sport & Entspannung / TCM Praxis Kempten als Kooperationspartnerin mit.

Vertragspartnerin der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist ausschließlich Judith Rauch / Wilde Essteetik. Die Kooperationspartnerin wird nicht Vertragspartnerin. Die Verantwortung der Veranstalterin für die vertragsgemäße Durchführung der Veranstaltung bleibt hiervon unberührt.

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2. Vertragsschluss und Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann über die Website oder auf einem anderen von der Veranstalterin vorgesehenen Weg erfolgen.

Ist das Onlineformular ausdrücklich als verbindliche, kostenpflichtige Buchung ausgestaltet, gibt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer mit dem Betätigen der entsprechend eindeutig beschrifteten Buchungsschaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Teilnahmevertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Veranstalterin dieses Angebot ausdrücklich per E-Mail annimmt.

Ist das Formular als unverbindliche Anfrage ausgestaltet, kommt durch dessen Absenden noch kein Vertrag zustande. Die Veranstalterin übersendet in diesem Fall ein Angebot mit den Veranstaltungsdaten, dem Gesamtpreis, den Zahlungsbedingungen und diesen AGB per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist ausdrücklich annimmt.

Eine automatisierte Bestätigung über den Eingang einer Anfrage oder Buchung stellt noch keine Vertragsannahme dar.

Diese AGB werden vor Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung zur Verfügung gestellt und bei entsprechender Vereinbarung Bestandteil des Vertrages. Die Teilnehmenden erhalten eine Vertragsbestätigung einschließlich der geltenden AGB per E-Mail.

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3. Teilnahmegebühr und Zahlung

Die Teilnahmegebühr ist der bei der Buchung angegebenen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen. Der ausgewiesene Preis ist der von den Teilnehmenden zu zahlende Gesamtpreis.

Enthalten sind die dort ausdrücklich genannten Leistungen, einschließlich der jeweils aufgeführten Speisen, Getränke und Materialien.

Anreise, Übernachtungen und sonstige persönliche Ausgaben sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich als Bestandteil der Veranstaltung bezeichnet werden.

Die Zahlungsweise und Zahlungsfrist werden vor Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung mitgeteilt.

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4. Teilnehmerzahl und Teilnahmeberechtigung

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die maximale Teilnehmerzahl ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Die Plätze werden grundsätzlich in der Reihenfolge der verbindlich eingegangenen Buchungen vergeben.

Für jeden Veranstaltungstag gilt die in Ziffer 7 geregelte Mindestteilnehmerzahl.

Eine Übertragung eines gebuchten Platzes auf eine andere Person ist nach Maßgabe von Ziffer 6 möglich.

Die Veranstalterin kann eine Buchung vor Vertragsschluss aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere wenn erkennbare Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder eine konkrete Gefährdung der betreffenden Person oder anderer Teilnehmender zu erwarten ist.

Nach Vertragsschluss richten sich Einschränkungen oder ein Ausschluss von der Teilnahme nach den Sicherheitsregelungen dieser AGB und den gesetzlichen Vorschriften.

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5. Widerrufsrecht und Stornierung durch die Teilnehmenden

Bei den Veranstaltungen der Reihe „Roots & Reset Days Allgäu“ handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein bestimmter Termin vorgesehen ist. Deshalb besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB auch bei einer Onlinebuchung grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Unabhängig davon können Teilnehmende ihre Buchung nach den folgenden Bedingungen stornieren.

Eine Stornierung kann beispielsweise per E-Mail erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei der Veranstalterin.

Bei einer Stornierung bleibt die vereinbarte Teilnahmegebühr grundsätzlich geschuldet. Die Veranstalterin zieht jedoch ersparte Aufwendungen, insbesondere eingesparte Verpflegungs- und Materialkosten, sowie Einnahmen aus der anderweitigen Vergabe des frei gewordenen Platzes ab. Ebenso berücksichtigt sie Einnahmen, deren Erwerb sie böswillig unterlassen hat.

Der verbleibende Betrag wird nachvollziehbar abgerechnet und übersteigt nicht die vereinbarte Teilnahmegebühr. Den Teilnehmenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Betrag oder überhaupt kein Betrag geschuldet ist. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet; ein sich ergebendes Guthaben wird erstattet.

Diese Regelung gilt entsprechend bei Nichterscheinen oder einem von den Teilnehmenden veranlassten vorzeitigen Abbruch.

Die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, richtet sich nach Ziffer 6.

Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt.

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6. Ersatzteilnehmerinnen und Ersatzteilnehmer

Anstelle einer Stornierung können Teilnehmende eine geeignete Ersatzperson benennen.

Die Ersatzperson muss die für die jeweilige Veranstaltung geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Die Veranstalterin ist rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn über den gewünschten Wechsel zu informieren.

Die Übernahme des Teilnahmevertrages setzt die Zustimmung der Veranstalterin und der Ersatzperson voraus. Die Veranstalterin darf ihre Zustimmung nur aus einem sachlichen Grund verweigern, insbesondere wenn die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt.

Wird der gebuchte Platz vollständig von einer geeigneten Ersatzperson übernommen, fallen für die ursprünglich angemeldete Person keine Stornierungs- oder Umbuchungskosten an. Eine bereits geleistete Teilnahmegebühr wird auf den übernommenen Platz angerechnet.

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7. Absage der Veranstaltung durch die Veranstalterin

Für jeden Veranstaltungstag der Reihe „Roots & Reset Days Allgäu“ gilt eine Mindestteilnehmerzahl von neun Personen.

Wird diese nicht erreicht, kann die Veranstalterin die betreffende Veranstaltung bis spätestens 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn absagen. Die Teilnehmenden werden unverzüglich per E-Mail informiert.

Die Veranstalterin kann die Veranstaltung außerdem absagen, wenn höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder außergewöhnliche Wetter- oder Naturereignisse eine sichere Durchführung verhindern. Gleiches gilt bei Erkrankung oder Ausfall einer für die Durchführung wesentlichen Person, sofern kein geeigneter Ersatz zur Verfügung steht und die Veranstaltung deshalb nicht vertragsgemäß durchgeführt werden kann.

Sobald ein solcher Absagegrund feststeht, werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert.

Bei einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Absage, vollständig erstattet.

Ein Ersatztermin oder eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ist nur mit Zustimmung der jeweiligen Teilnehmerin bzw. des jeweiligen Teilnehmers möglich. Es besteht keine Verpflichtung, einen Ersatztermin oder Gutschein anzunehmen.

Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmenden bleiben unberührt. Kosten für Anreise, Übernachtung oder sonstige außerhalb des Teilnahmevertrags entstandene Aufwendungen werden nur erstattet, soweit hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

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8. Programmänderungen und Wetter

Die Veranstalterin darf einzelne Programmpunkte aus sachlich gerechtfertigten Gründen geringfügig verändern, zeitlich anpassen oder durch gleichwertige Inhalte ersetzen.

Sachliche Gründe können insbesondere Wetterbedingungen, Bodenverhältnisse, Sicherheitsaspekte oder der Ausfall einzelner Mitwirkender sein.

Die Veranstaltung findet teilweise im Freien statt. Bei ungeeigneter oder unsicherer Witterung können Outdoor-Inhalte angepasst oder durch geeignete gleichwertige Alternativen ersetzt werden.

Änderungen sind nur zulässig, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmenden zumutbar sind und den Gesamtcharakter sowie die wesentlichen vereinbarten Leistungen erhalten.

Über absehbare Änderungen werden die Teilnehmenden rechtzeitig informiert.

Gesetzliche Ansprüche bei Leistungsabweichungen bleiben unberührt.

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9. Gesundheitliche Voraussetzungen und Eigenverantwortung

Die Teilnahme an Bewegungs-, Pilates-, Qi-Gong-, Entspannungs- und Naturangeboten erfolgt im Rahmen der eigenen körperlichen Möglichkeiten und grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Die vertraglichen Sorgfalts- und Schutzpflichten der Veranstalterin bleiben hiervon unberührt.

Die angebotenen Bewegungs-, Entspannungs- und TCM-Inhalte dienen im Rahmen dieser Veranstaltungen der allgemeinen Information und dem Wohlbefinden. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche, physiotherapeutische oder heilpraktische Untersuchung oder Behandlung.

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die eigene körperliche Belastbarkeit einzuschätzen und Übungen nur im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten durchzuführen.

Bei bestehenden gesundheitlichen Beschwerden, akuten Erkrankungen, Verletzungen, Schwangerschaft oder sonstigen Umständen, die die Teilnahme beeinflussen können, sollte vor der Teilnahme medizinisch geklärt werden, ob und in welchem Umfang eine Teilnahme geeignet ist.

Bei Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein oder anderen Beschwerden ist die betreffende Übung zu unterbrechen und die Kursleitung zu informieren.

Die Veranstalterin bzw. die eingesetzten Kursleiterinnen können Übungen anpassen, unterbrechen oder von deren Durchführung absehen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint.

Relevante körperliche Einschränkungen oder besondere Bedürfnisse können der Veranstalterin bzw. der jeweiligen Kursleiterin freiwillig vor Beginn mitgeteilt werden, damit im Rahmen der Möglichkeiten darauf Rücksicht genommen werden kann. Eine Mitteilung von Diagnosen ist hierfür nicht grundsätzlich erforderlich.

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10. Natur- und Kräuterangebote

Bei natur- und kräuterbezogenen Programmpunkten werden Pflanzen und deren Verwendung im Rahmen des jeweiligen Angebots vorgestellt und erläutert. Die vermittelten Informationen ersetzen keine individuelle medizinische Beratung.

Pflanzen dürfen im Rahmen der Veranstaltung nur nach ausdrücklicher Anleitung und Freigabe durch die verantwortliche Kursleitung gesammelt, verarbeitet oder verzehrt werden.

Pflanzen aus der freien Natur dürfen nicht verzehrt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung nicht zweifelsfrei feststeht.

Beim Sammeln sind die Anweisungen der Kursleitung sowie die geltenden Natur- und Eigentumsschutzbestimmungen zu beachten.

Für eigenständiges Sammeln oder Verzehren außerhalb der angeleiteten Angebote richtet sich die Haftung nach Ziffer 13.

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11. Lebensmittel, Allergien und Unverträglichkeiten

Bei der Veranstaltung können Lebensmittel, Getränke und Kräuter verwendet oder angeboten werden.

Teilnehmende mit bekannten Lebensmittelallergien oder Unverträglichkeiten werden gebeten, vor der Veranstaltung mit der Veranstalterin abzuklären, ob die angebotenen Speisen und Getränke für sie geeignet sind. Hierfür genügt die Mitteilung der für die Verpflegung erforderlichen Einschränkungen.

Eine individuelle Anpassung oder die Bereitstellung allergenfreier Alternativen kann nur zugesagt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Informationen über die in den angebotenen Speisen und Getränken enthaltenen kennzeichnungspflichtigen Allergene werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt.

Trotz sorgfältiger Auswahl und Zubereitung kann eine vollständige Freiheit von unbeabsichtigten Spuren bestimmter Allergene nicht garantiert werden.

Teilnehmende mit schweren Allergien sollen ihre ärztlich verordneten persönlichen Notfallmedikamente mitführen. Die gesetzlichen Sorgfalts- und Schutzpflichten der Veranstalterin bleiben unberührt.

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12. Verhalten während der Veranstaltung

Den Anweisungen der Veranstalterin und der eingesetzten Kursleiterinnen ist Folge zu leisten, soweit diese der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung dienen.

Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem rücksichtsvollen Verhalten gegenüber anderen Personen, dem Veranstaltungsort sowie der Natur.

Bei erheblicher Störung des Veranstaltungsablaufs, Gefährdung anderer Personen oder grob ungebührlichem Verhalten kann die betreffende Person von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Soweit es die Umstände zulassen, erfolgt zuvor eine Abmahnung. Bei einer akuten Gefährdung oder besonders schwerwiegendem Verhalten ist ein sofortiger Ausschluss möglich.

Etwaige Vergütungs- und Erstattungsansprüche richten sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen.

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13. Haftung

Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Veranstalterin auch bei einfacher Fahrlässigkeit unbeschränkt.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung für sonstige Schäden auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen.

Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Diese Haftungsregelungen gelten auch für Schäden an mitgebrachten Gegenständen, Kleidung und Wertsachen. Durch Hinweise auf Eigenverantwortung in diesen AGB werden die vorstehenden Haftungsregelungen nicht eingeschränkt.

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14. An- und Abreise sowie persönliche Gegenstände

Die An- und Abreise zum Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Kosten und in eigener Organisation, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Die Teilnehmenden haben ihre persönlichen Gegenstände grundsätzlich selbst zu beaufsichtigen, soweit keine gesonderte Verwahrung vereinbart wurde. Ziffer 13 bleibt unberührt.

Für die teilweise im Freien stattfindenden Aktivitäten werden wettergerechte Kleidung und geeignetes Schuhwerk benötigt. Weitere Hinweise zur erforderlichen Ausstattung werden vor der Veranstaltung mitgeteilt.

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15. Foto- und Videoaufnahmen

Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, werden zu Dokumentations- oder Werbezwecken nur auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung oder einer anderen einschlägigen gesetzlichen Erlaubnis angefertigt und verwendet.

Die Zustimmung zu diesen AGB enthält keine Einwilligung in die Anfertigung oder Veröffentlichung solcher Aufnahmen. Eine Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.

Wird eine Einwilligung eingeholt, werden die vorgesehenen Verwendungszwecke und Veröffentlichungswege gesondert erläutert. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Auch die Teilnehmenden haben bei eigenen Aufnahmen die Persönlichkeitsrechte anderer Personen zu beachten. Erkennbare Aufnahmen anderer Teilnehmender dürfen ohne deren Einwilligung oder eine sonstige gesetzliche Erlaubnis nicht veröffentlicht werden.

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16. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Verantwortlich für die Verarbeitung im Zusammenhang mit Anmeldung und Veranstaltungsorganisation ist Judith Rauch / Wilde Essteetik.

Nähere Informationen zu den verarbeiteten Daten, Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, möglichen Empfängern, Speicherfristen und Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen für die Veranstaltungen.

Diese werden auf der Website bereitgestellt und vor Abgabe der Anmeldung zugänglich gemacht.

Die Zustimmung zu diesen AGB stellt keine datenschutzrechtliche Einwilligung dar. Soweit für eine Verarbeitung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

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17. Verbraucherstreitbeilegung

Die Veranstalterin ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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18. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem die Verbraucherin bzw. der Verbraucher ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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19. Gerichtsstand

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Ist die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz der Veranstalterin.

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20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Individuelle Vereinbarungen zwischen der Veranstalterin und der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer haben Vorrang vor diesen AGB.

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Veranstalterin

Judith Rauch
Wilde Essteetik
Horn 1
87496 Untrasried

Telefon: 08372 5149641
E-Mail: wildeessteetik@gmail.com

Stand: Oktober 2026

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